Zollagenturen

Zollagenturen

PROFESSIONALITÄT UND ERFAHRUNG

Seit der Gründung von OstSped setzen wir auf das Thema Zollabfertigung. Unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie komplex bei der Zollabfertigung Ihrer Transporte und garantieren hervorragenden Service und gute Kommunikation. Wir betreiben eigene Zollagenturen. Wir haben unsere eigenen Zollagenturen. Dank der Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern sind wir in ganz Polen professionell für Sie im Einsatz.

Unsere Zolllager befinden sich in Żerniki bei Poznań und in Kalisz, weitere Zwischenlager finden Sie in Żerniki, Kalisz, Wrocław und Gliwice. Darüber hinaus arbeiten wir mit weiteren Zollstellen zusammen und können die Zollabfertigung direkt bei Ihnen abwickeln.

Das AEO-Zertifikat (Authorized Economic Operator) bestätigt unsere Professionalität und die hohe Qualität unserer Arbeit im Bereich Zollabfertigung.

PROFESSIONALITÄT UND ERFAHRUNG

Seit der Gründung von OstSped setzen wir auf das Thema Zollabfertigung. Unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie komplex bei der Zollabfertigung Ihrer Transporte und garantieren hervorragenden Service und gute Kommunikation. Wir betreiben eigene Zollagenturen. Dank der Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern sind wir überall in Polen professionell für Sie da.

Unsere Zolllager befinden sich in Żerniki bei Poznań und in Kalisz, weitere Zwischenlager finden Sie in Żerniki, Kalisz, Wrocław und Gliwice. Darüber hinaus arbeiten wir mit weiteren Zollstellen zusammen und können die Zollabfertigung direkt bei Ihnen abwickeln.

Das AEO-Zertifikat (Authorized Economic Operator)
bestätigt unsere Professionalität und die hohe Qualität unserer Arbeit im Bereich Zollabfertigung.


Mamy również miejsca uznane, które umożliwiają nam organizację odpraw celnych na Państwa terenie. Posiadamy Certyfikat AEO (Authorized Economic Operator), który potwierdza nasz profesjonalizm oraz najwyższą jakość usług celnych.

Unsere Vorteile

Komplexe Zollabfertigung

von Import- und Exportgütern

Zollabfertigung

im Standard- und vereinfachten Verfahren

Imortabfertigung

ohne Umsatzsteuer (Art. 33a des poln. Umsatzsteuergesetzes)

Unterstützung und Beratung

bei der Abfertigung von Umzugsgut

Komplexe Beratung

zu Zollfragen

Transitabfertigung

Innergemeinschaftliche/gemeinschaftliche Transitabfertigung T1 und T2

ZOLLABFERTIGUNG AUF HÖCHSTEM NIVEAU

Bereitstellung von zugelassenen Zollabfertigungsstellen außerhalb der Zollabteilung

Zollunterlagen: Erstellung von Zollunterlagen, z.B. SAD, DSK

Frachtscheine: Erstellung von CMR- und CIM-Frachtbriefen, Carnet TIR und Carnet ATA

Ursprungserklärungen Erstellung von EUR1-, AT.R- und anderen Ursprungserklärungen

Abrechnungen in RPS für Sonderfälle (Veredelung, Zolllagerung, befristete Abfertigung)

Ständiger Kontakt: Laufender Kontakt und Möglichkeit, jederzeit Auskunft zu erhalten

Dateien zum Download
Dateien zum Download

Professionelle Unterstützung

  • Vertretung des Kunden gegenüber der Hygienebehörde für Grenzkontrollen und der Qualitätskontrollbehörde für Agrarprodukte und Lebensmittel in Polen
  • Erstellung und Einreichung von Anträgen und Widersprüchen bei Zollbehörden
  • Hilfe und Beratung bei der Einholung von Zulassungen durch Zollbehörden
  • Übernahme der INTRASTAT-Erklärung bei Ein- und Ausfuhren
  • Ausfüllen von Unterlagen für die Alkohol- und Zigarettensteuer
  • Beeidigte Übersetzungen von Unterlagen

Professionelle Unterstützung

  • Vertretung des Kunden gegenüber der Hygienebehörde für Grenzkontrollen und der Qualitätskontrollbehörde für Agrarprodukte und Lebensmittel in Polen
  • Erstellung und Einreichung von Anträgen und Widersprüchen bei Zollbehörden
  • Hilfe und Beratung bei der Einholung von Zulassungen durch Zollbehörden
  • Übernahme der INTRASTAT-Erklärung bei Ein- und Ausfuhren
  • Ausfüllen von Unterlagen für die Alkohol- und Zigarettensteuer
  • Beeidigte Übersetzungen von Unterlagen

Zollagenturen OstSped

Kontakt in Handelsfragen – sprzedaz@ostsped.pl

Unsere Zollagenturen sind unweit der Verladeterminals und Lagerhallen ansässig, um Ihnen die komplexe Übernahme aller Logistik- und Transportangelegenheiten zu garantieren.

POZNAŃ

ul. Składowa 6,
62-023 Żerniki
tel. +48 61 664 71 31
Renata Kubiak

renata.kubiak@ostsped.pl
=nawiguj

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KALISZ

ul. Obozowa 68
62-800 Kalisz
tel. +48 62 501 18 05
Magdalena Jędryszczak

magdalena.jedryszczak@ostsped.pl
=nawiguj

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PIŁA

ul. Przemysłowa 23,
64-920 Piła
tel. +48 67 214 00 04
Justyna Chwaliszewska

justyna.chwaliszewska@ostsped.pl
=nawiguj

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NOWY TOMYŚL

ul. Celna 1,
64-300 Nowy Tomyśl
tel. +48 61 442 27 72
Justyna Szulc

justyna.szulc@ostsped.pl
=nawiguj

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WROCŁAW

ul. Ryszarda Chomicza 13 E, 55-080 Nowa Wieś Wrocławska
Budynek DC8, Prologis Park, tel. +48 61 664 71 39, Małgorzata Rusin
ac.wroclaw@ostsped.pl
=nawiguj

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Eine Zollagentur fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und der Zollbehörde und vertritt Sie gegenüber den Zollstellen. Ihre Aufgaben beinhalten die korrekte Vorbereitung und Einreichung von Zollanmeldungen, die Überwachung der Zollabfertigung sowie die Beratung im Bereich Zoll- und Steuerrecht. Eine Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Zollagentur reduziert das Risiko von Verzögerungen und Fehlern, beschleunigt die Abläufe und gewährleistet die Einhaltung geltender Vorschriften.

  • Für die Zollabfertigung sind unter anderem erforderlich: Handelsrechnung, Transportdokumente (z. B. CMR, Konnossement), Warenspezifikation, Ursprungszeugnisse sowie einschlägige Lizenzen oder Genehmigungen. Zusätzlich muss der Zollagentur eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

  • Die Zollabfertigung umfasst die Anmeldung der Ware zu einem entsprechenden Zollverfahren, die Prüfung der Dokumentation sowie gegebenenfalls eine physische Inspektion der Sendung durch die Zollbehörden. Nach erfolgreicher Kontrolle und Datenverifizierung erlässt die Zollbehörde eine Entscheidung über den Zollstatus der Ware , was im Importfall die Zulassung zum freien Verkehr oder im Exportfall die Ausfuhrgenehmigung bedeutet. Der Prozess kann im Standard- oder im Vereinfachungsverfahren erfolgen, je nach Erfüllung bestimmter Anforderungen.

  • Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Warenart und –wert, Ursprungsland sowie dem gewählten Zollverfahren. Zu den Kosten zählen u. a. Zollabgaben (Zoll, MwSt., Verbrauchsteuer), Verwaltungsgebühren sowie das Entgelt der Zollagentur. Zusätzliche Kosten können entstehen z. B. durch Zollrevisionen, Spezial-Kontrollen oder fehlende Dokumentation. Die Abfertigungskosten werden individuell pro Sendung kalkuliert.

  • Die Dauer hängt ab von Warenart, Vollständigkeit der Unterlagen und dem gewählten Zollverfahren. Üblicherweise liegt die Zeitspanne zwischen einigen Stunden und bis zu zwei Arbeitstagen, kann sich jedoch bei weiteren Kontrollen verlängern. Unternehmen mit einem AEO-Zertifikat profitieren häufig von schnelleren Abfertigungsprozessen aufgrund reduzierter Kontrollen.

  • Das AEO-Zertifikat (Authorised Economic Operator) bescheinigt, dass ein Unternehmen hohe Standards in Sachen Sicherheit und Zollkonformität erfüllt. Der AEO-Status beschleunigt Zollabfertigungen, reduziert Kontrollmaßnahmen und vereinfacht die Verfahren im internationalen Warenverkehr.

  • Vereinfachte Zollverfahren erlauben zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – z. B. AEO-zertifizierten Unternehmen – die Einreichung vereinfachter Zollanmeldungen, die Abwicklung der Zollabfertigung an einer anerkannten Stelle sowie Sammelabrechnungen. Dadurch wird der Zollprozess effizienter, schneller und weniger formalisiert.

  • Nein. Der Kunde muss bei der Zollabfertigung nicht persönlich anwesend sein. Die Zollagentur handelt aufgrund erteilter Vollmacht und kann sämtliche Formalitäten, auch elektronisch, im Namen des Kunden erledigen.

  • Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine individuelle Kennziffer für Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Sie ist erforderlich für Zollabfertigungen bei Importen und Exporten von und in Länder außerhalb der EU – z. B. aus China oder ins Vereinigte Königreich. In Polen wird die EORI-Nummer von der Krajowa Administracja Skarbowa (KAS) vergeben. Der Antrag kann online über die Plattform PUESC gestellt werden. Die Erteilung der EORI-Nummer ist kostenfrei und erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Arbeitstagen.

  • Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU-Zollunion sind Zollverfahren bei Importen und Exporten erforderlich. Häufig angewandte Verfahren sind u. a.: Zulassung zum freien Verkehr, Transit, Ausfuhr, Zollager und vorübergehende Verwendung. Unternehmen müssen die britischen Dokumentationsanforderungen sowie zusätzliche Zollanmeldungen berücksichtigen.

PLIKI DO POBRANIA

Firmendaten

PST OST SPED SP. Z O.O.

ul. Magazynowa 5a 62-023, Gądki
NIP: 7780048114
Regon: 008491440
KRS: 0000090245

Kapitał zakładowy:
166 000 zł

Kontakt

Verwaltung
ul. Powstańców Wielkopolskich 1-5
62-800 Kalisz

biuro@ostsped.pl

tel. +48 62 501 18 01

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Ressourcen