Zollagenturen
Zollagenturen
Professionelle Unterstützung
- Vertretung des Kunden gegenüber der Hygienebehörde für Grenzkontrollen und der Qualitätskontrollbehörde für Agrarprodukte und Lebensmittel in Polen
- Erstellung und Einreichung von Anträgen und Widersprüchen bei Zollbehörden
- Hilfe und Beratung bei der Einholung von Zulassungen durch Zollbehörden
- Übernahme der INTRASTAT-Erklärung bei Ein- und Ausfuhren
- Ausfüllen von Unterlagen für die Alkohol- und Zigarettensteuer
- Beeidigte Übersetzungen von Unterlagen
Professionelle Unterstützung
- Vertretung des Kunden gegenüber der Hygienebehörde für Grenzkontrollen und der Qualitätskontrollbehörde für Agrarprodukte und Lebensmittel in Polen
- Erstellung und Einreichung von Anträgen und Widersprüchen bei Zollbehörden
- Hilfe und Beratung bei der Einholung von Zulassungen durch Zollbehörden
- Übernahme der INTRASTAT-Erklärung bei Ein- und Ausfuhren
- Ausfüllen von Unterlagen für die Alkohol- und Zigarettensteuer
- Beeidigte Übersetzungen von Unterlagen
Zollagenturen OstSped
Kontakt in Handelsfragen – sprzedaz@ostsped.pl
Unsere Zollagenturen sind unweit der Verladeterminals und Lagerhallen ansässig, um Ihnen die komplexe Übernahme aller Logistik- und Transportangelegenheiten zu garantieren.
POZNAŃ
ul. Składowa 6,
62-023 Żerniki
tel. +48 61 664 71 31
Renata Kubiak
renata.kubiak@ostsped.pl
=nawiguj
KALISZ
ul. Obozowa 68
62-800 Kalisz
tel. +48 62 501 18 05
Magdalena Jędryszczak
magdalena.jedryszczak@ostsped.pl
=nawiguj
PIŁA
ul. Przemysłowa 23,
64-920 Piła
tel. +48 67 214 00 04
Justyna Chwaliszewska
justyna.chwaliszewska@ostsped.pl
=nawiguj
NOWY TOMYŚL
ul. Celna 1,
64-300 Nowy Tomyśl
tel. +48 61 442 27 72
Justyna Szulc
justyna.szulc@ostsped.pl
=nawiguj
WROCŁAW
ul. Ryszarda Chomicza 13 E, 55-080 Nowa Wieś Wrocławska
Budynek DC8, Prologis Park, tel. +48 61 664 71 39, Małgorzata Rusin
ac.wroclaw@ostsped.pl
=nawiguj
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Was macht eine Zollagentur und welche Vorteile bietet eine Kooperation?
Eine Zollagentur fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und der Zollbehörde und vertritt Sie gegenüber den Zollstellen. Ihre Aufgaben beinhalten die korrekte Vorbereitung und Einreichung von Zollanmeldungen, die Überwachung der Zollabfertigung sowie die Beratung im Bereich Zoll- und Steuerrecht. Eine Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Zollagentur reduziert das Risiko von Verzögerungen und Fehlern, beschleunigt die Abläufe und gewährleistet die Einhaltung geltender Vorschriften.
- Welche Unterlagen werden für eine Zollabfertigung benötigt?
Für die Zollabfertigung sind unter anderem erforderlich: Handelsrechnung, Transportdokumente (z. B. CMR, Konnossement), Warenspezifikation, Ursprungszeugnisse sowie einschlägige Lizenzen oder Genehmigungen. Zusätzlich muss der Zollagentur eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.
- Wie läuft die Zollabfertigung ab?
Die Zollabfertigung umfasst die Anmeldung der Ware zu einem entsprechenden Zollverfahren, die Prüfung der Dokumentation sowie gegebenenfalls eine physische Inspektion der Sendung durch die Zollbehörden. Nach erfolgreicher Kontrolle und Datenverifizierung erlässt die Zollbehörde eine Entscheidung über den Zollstatus der Ware , was im Importfall die Zulassung zum freien Verkehr oder im Exportfall die Ausfuhrgenehmigung bedeutet. Der Prozess kann im Standard- oder im Vereinfachungsverfahren erfolgen, je nach Erfüllung bestimmter Anforderungen.
- Wie hoch sind die Kosten für die Zollabfertigung?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Warenart und –wert, Ursprungsland sowie dem gewählten Zollverfahren. Zu den Kosten zählen u. a. Zollabgaben (Zoll, MwSt., Verbrauchsteuer), Verwaltungsgebühren sowie das Entgelt der Zollagentur. Zusätzliche Kosten können entstehen z. B. durch Zollrevisionen, Spezial-Kontrollen oder fehlende Dokumentation. Die Abfertigungskosten werden individuell pro Sendung kalkuliert.
- Wie lange dauert die Zollabfertigung?
Die Dauer hängt ab von Warenart, Vollständigkeit der Unterlagen und dem gewählten Zollverfahren. Üblicherweise liegt die Zeitspanne zwischen einigen Stunden und bis zu zwei Arbeitstagen, kann sich jedoch bei weiteren Kontrollen verlängern. Unternehmen mit einem AEO-Zertifikat profitieren häufig von schnelleren Abfertigungsprozessen aufgrund reduzierter Kontrollen.
- Was ist das AEO-Zertifikat und welche Bedeutung hat es?
Das AEO-Zertifikat (Authorised Economic Operator) bescheinigt, dass ein Unternehmen hohe Standards in Sachen Sicherheit und Zollkonformität erfüllt. Der AEO-Status beschleunigt Zollabfertigungen, reduziert Kontrollmaßnahmen und vereinfacht die Verfahren im internationalen Warenverkehr.
- Wie funktionieren vereinfachte Zollverfahren?
Vereinfachte Zollverfahren erlauben zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – z. B. AEO-zertifizierten Unternehmen – die Einreichung vereinfachter Zollanmeldungen, die Abwicklung der Zollabfertigung an einer anerkannten Stelle sowie Sammelabrechnungen. Dadurch wird der Zollprozess effizienter, schneller und weniger formalisiert.
- Ist die Anwesenheit des Kunden bei der Zollabfertigung erforderlich?
Nein. Der Kunde muss bei der Zollabfertigung nicht persönlich anwesend sein. Die Zollagentur handelt aufgrund erteilter Vollmacht und kann sämtliche Formalitäten, auch elektronisch, im Namen des Kunden erledigen.
- Wie erhält man eine EORI-Nummer und wofür wird sie benötigt?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine individuelle Kennziffer für Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Sie ist erforderlich für Zollabfertigungen bei Importen und Exporten von und in Länder außerhalb der EU – z. B. aus China oder ins Vereinigte Königreich. In Polen wird die EORI-Nummer von der Krajowa Administracja Skarbowa (KAS) vergeben. Der Antrag kann online über die Plattform PUESC gestellt werden. Die Erteilung der EORI-Nummer ist kostenfrei und erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Arbeitstagen.
- Welche Zollverfahren gelten beim Import und Export mit dem Vereinigten Königreich?
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU-Zollunion sind Zollverfahren bei Importen und Exporten erforderlich. Häufig angewandte Verfahren sind u. a.: Zulassung zum freien Verkehr, Transit, Ausfuhr, Zollager und vorübergehende Verwendung. Unternehmen müssen die britischen Dokumentationsanforderungen sowie zusätzliche Zollanmeldungen berücksichtigen.
Firmendaten
PST OST SPED SP. Z O.O.
ul. Magazynowa 5a 62-023, Gądki
NIP: 7780048114
Regon: 008491440
KRS: 0000090245
Kapitał zakładowy:
166 000 zł


