Nein. Der Kunde muss bei der Zollabfertigung nicht persönlich anwesend sein. Die Zollagentur handelt aufgrund erteilter Vollmacht und kann sämtliche Formalitäten, auch elektronisch, im Namen des Kunden erledigen.
Nein. Der Kunde muss bei der Zollabfertigung nicht persönlich anwesend sein. Die Zollagentur handelt aufgrund erteilter Vollmacht und kann sämtliche Formalitäten, auch elektronisch, im Namen des Kunden erledigen.