Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU-Zollunion sind Zollverfahren bei Importen und Exporten erforderlich. Häufig angewandte Verfahren sind u. a.: Zulassung zum freien Verkehr, Transit, Ausfuhr, Zollager und vorübergehende Verwendung. Unternehmen müssen die britischen Dokumentationsanforderungen sowie zusätzliche Zollanmeldungen berücksichtigen.