Vereinfachte Zollverfahren erlauben zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – z. B. AEO-zertifizierten Unternehmen – die Einreichung vereinfachter Zollanmeldungen, die Abwicklung der Zollabfertigung an einer anerkannten Stelle sowie Sammelabrechnungen. Dadurch wird der Zollprozess effizienter, schneller und weniger formalisiert.

