Die Zollabfertigung umfasst die Anmeldung der Ware zu einem entsprechenden Zollverfahren, die Prüfung der Dokumentation sowie gegebenenfalls eine physische Inspektion der Sendung durch die Zollbehörden. Nach erfolgreicher Kontrolle und Datenverifizierung erlässt die Zollbehörde eine Entscheidung über den Zollstatus der Ware , was im Importfall die Zulassung zum freien Verkehr oder im Exportfall die Ausfuhrgenehmigung bedeutet. Der Prozess kann im Standard- oder im Vereinfachungsverfahren erfolgen, je nach Erfüllung bestimmter Anforderungen.

